Hysteroplastik – erfordert eine Fehlbildung der Gebärmutter stets eine Korrektur?
Der Begriff Hysteroplastik oder Metroplastie bezeichnet eine chirurgische Technik zur Korrektur einer Fehlbildung der Gebärmutter.
Laut der jüngsten Klassifikation der Europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE) liegt bei 4-7 % der Allgemeinbevölkerung eine angeborene Fehlbildung des weiblichen Genitaltrakts vor. Obwohl diese Fehlbildungen gutartig sind, können sie je nach Art mit anderen gesundheitlichen und reproduktiven Problemen verbunden sein.
Ist also bei der Diagnose einer Fehlbildung des weiblichen Genitaltrakts in jedem Fall ein chirurgischer Eingriff erforderlich?
Wissenschaftliche Daten haben klar belegt, dass bei Patientinnen mit Fehlbildungen der Gebärmutter ein erhöhtes Risiko für geburtshilfliche Komplikationen wie Fehlgeburten, Frühgeburten, eingeschränktes intrauterines Wachstum, Metrorrhagie während der Schwangerschaft und im Wochenbett, Zervikalinsuffizienz, abnorme fetale Lage, Präeklampsie und Kaiserschnitt besteht.
Ein chirurgischer Eingriff für die Korrektur von Fehlbildungen der Gebärmutter wurde bereits im frühen 19. Jahrhundert beschrieben und bietet eine Lösung für die zuvor erwähnten Komplikationen.
Allerdings ist eine Hysteroplastik bei einer Fehlbildung der Gebärmutter nur angezeigt, wenn damit wiederholte Frühgeburten, unerklärliche Unfruchtbarkeit und eine außergewöhnlich schwere Dysmenorrhoe einhergehen.
Für die Korrektur der verschiedenen Anomalien gibt es verschiedene invasive sowie nicht invasive chirurgische Verfahren. Einige davon scheinen jedoch unvorteilhafter zu sein als andere (beispielsweise der chirurgische Eingriff bei einem Uterus bicornis) und werden daher nicht mehr routinemäßig durchgeführt. Die chirurgische Entfernung einer Scheidewand der Gebärmutter ist mit einem höheren Risiko eines Schwangerschaftsverlustes verbunden und sollte vor allem Personen mit wiederholten Verlusten vorgeschlagen werden.
Eine Hysteroplastik sollte in der frühen Follikelphase (zwischen den Tagen 6 und 10) oder bei Patientinnen mit einer einmonatigen endometrialen Vorbereitung (normalerweise mit Verhütungsmitteln) durchgeführt werden. Diese Vorbereitung dient dazu, die Planung zu erleichtern, sicherzustellen, dass die Patientin nicht schwanger ist, und bei einem hypotrophen Endometrium zu operieren.
Die Art der Hysteroplastik hängt von der vorliegenden Fehlbildung ab.
Die ESHRE hat die Fehlbildungen des weiblichen Genitaltraktes in 5 Hauptgruppen unterteilt: dysmorpher Uterus, septierter Uterus, bikorporaler Uterus, Hemi-Uterus und aplastischer Uterus.
- T-förmige Gebärmutter (oder Hypoplasie der Gebärmutter): Es handelt sich um eine seltene Fehlbildung, die vor allem bei Patientinnen vorkommt, deren Gebärmutter Diethylstilbestrol ausgesetzt war, das bis 1977 in Frankreich verschrieben wurde. Sie entspricht der ESHRE-Klassifikation U1. Es ist wichtig, die harmonische Gebärmutterhypoplasie oder „infantile Gebärmutter“ (in Zusammenhang mit Hyperöstrogenismus und oft verbunden mit einer primären Amenorrhoe) von den „T-Hypoplasien“ zu unterscheiden, da eine harmonische Hypoplasie keinesfalls zu operieren ist.
Als chirurgischer Eingriff wird eine Augmentationshysteroplastik mittels Hysteroskopie vorgenommen. Derzeit gibt es aufgrund unzureichender Daten keine eindeutigen Indikationen dafür, wann ein solcher Eingriff durchzuführen ist. Er sollte nicht systematisch die erste Wahl bei Unfruchtbarkeit und/oder Schwangerschaftsunfällen sein, aber scheint jedoch gerechtfertigt bei wiederholten Fehlgeburten oder wiederholtem Versagen von Techniken zur künstlichen Befruchtung.
- Gebärmutter mit Scheidewand (Uterus septus): Es ist die häufigste Fehlbildung (1 % der weiblichen Bevölkerung) und wird der ESHRE-Klassifikation U2 zugeordnet.
Sie kann in maximaler Ausprägung als vollständiger Uterus septus mit einer vaginalen und zervikalen Scheidewand vorliegen, als unvollständiger Uterus septus oder mit einem einfachen Uterusfundus, wobei diese nie mit Fehlbildungen des Harnsystems einhergehen.
Ein chirurgischer Eingriff ist angezeigt bei wiederholten frühen oder späten Fehlgeburten oder Frühgeburten. Es ist derzeit schwierig, eine eindeutige Antwort auf die Frage zu geben, ob es notwendig ist, einen Geburtsunfall abzuwarten, bevor man Patienten mit einer Scheidewand behandelt. Der Eingriff besteht in einer hysteroskopischen Hysteroplastik, bei der die Scheidewand durchtrennt und nicht reseziert wird, um so viel wie möglich von der Gebärmutterschleimhaut zu erhalten.
- Bei einem Uterus unicornis oder bicornis kann kein chirurgischer Eingriff erfolgen. Ein Uterus bicornis tritt wesentlich seltener auf als ein Uterus septus (die Häufigkeit ist um ein Fünffaches geringer). Die Prognose für spontane Geburtshilfe und künstliche Befruchtung ist ähnlich der eines Uterus unicornis; es gibt jedoch keine effiziente chirurgische Behandlungsmöglichkeit. Berichten zufolge bietet die herkömmliche Strassmann-Hysteroplastik keinen geburtshilflichen Nutzen und sollte nicht durchgeführt werden.
Literaturverzeichnis
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Dr. Blanca Bayoumy, Gynäkologin am Instituto Bernabeu