Junge oder Mädchen: Kann ich das Geschlecht meines Babys auswählen?
Obwohl es technisch möglich ist, das Geschlecht des Babys mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik auszuwählen, verbietet das spanische Recht die Auswahl des Geschlechts, es sei denn, um die Übertragung von genetischen Krankheiten zu verhindern, die mit dem X-Chromosom verbunden sind, wie etwa die Hämophilie A.
Das Gesetz 14/2006 legt fest, dass die Präimplantationsdiagnostik nur für die Erkennung von schweren genetischen Krankheiten oder Krankheiten angewandt werden darf, die die Lebensfähigkeit des Embryos gefährden, weshalb es die Anwendung dieser Technik zur Auswahl des Geschlechts des zukünftigen Babys ausschließt. Jede Anwendung, die sich von der oben beschriebenen unterscheidet, stellt einen schweren Verstoß dar, der gesetzlich geregelt ist.
Obwohl sie in anderen Ländern erlaubt ist, legt der spanische Gesetzgeber nicht die Gründe dar, weshalb er die Auswahl des Geschlechts verbietet, wobei in der Regel mehrere unterschiedliche Ursachen angeführt werden.
Erstens ist ein mögliches Ungleichgewicht der Geschlechter in der Bevölkerung, ein wenig konsistentes Argument, weil es voraussetzt, dass eine große Mehrheit der Eltern das gleiche Geschlecht wählen würden, etwas, das nicht festgestellt werden kann, denn in Spanien wird ein Geschlecht gegenüber dem anderen weder unterschiedlich bewertet noch gefördert, so wie es in Ländern wie China der Fall sein kann.
Als weiterer Grund wird angeführt, dass dies zu einer nicht kurativen Medizin, à la carte, führen würde, und dies ist möglicherweise so, doch auch bei der Schönheitschirurgie ist dies zum Beispiel der Fall.
Gelegentlich wird auch erörtert, was mit den Embryonen des nicht gewünschten Geschlechts geschehen soll, da es sich um gesunde Embryonen handelt. Die Antwort auf diese Frage ist für mich die gleiche wie bei den überschüssigen Embryonen einer Behandlung ohne Auswahl des Geschlechts, nämlich dass die Eltern eine der Möglichkeiten auswählen, die das Gesetz festlegt: Spende an andere Paare für Reproduktionszwecke, Spende für die Forschung, oder Ausschluss ohne weitere Nutzung (mit den entsprechenden rechtlichen Einschränkungen).
Ein letzter erwähnenswerter Grund ist die Möglichkeit, die Reproduktionsmedizin zu kommerzialisieren, denn es würden auch Patientinnen ohne Fruchtbarkeitsprobleme durch die Techniken angelockt, mit dem einzigen Ziel, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen.
In jedem Fall ist dies ein kontroverses Thema, denn es betrifft ethische und moralische Fragen, und ein Beleg dafür ist, dass es in letzter Zeit mehrere Initiativen zur Änderung des Gesetzes in dem Sinne gab, die Auswahl des Geschlechts, zu gestatten, was erfolglos blieb.