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Was geschieht mit den überschüssigen Embryonen aus einer Behandlung der künstlichen Befruchtung?

Was geschieht mit den überschüssigen Embryonen aus einer Behandlung der künstlichen Befruchtung?

Wenn eine Behandlung der In-vitro-Fertilisation begonnen wird, besteht eines der Ziele darin, zu versuchen, eine geeignete Anzahl von Embryonen von guter Qualität im Labor zu erzielen, um danach die besten davon für den Transfer auszuwählen. Auch wenn das spanische Gesetz zur künstlichen Befruchtung (Gesetz 14/2006) den Transfer von maximal 3 Embryonen pro Zyklus erlaubt, hat die Weiterentwicklung der Techniken eine Situation ermöglicht, bei der der Transfer eines einzigen Embryos von Qualität die Regel ist, womit gute Erfolgschancen bestehen und die Möglichkeiten einer Mehrfachschwangerschaft minimiert werden. Deshalb ist es üblich, dass nach Abschluss des Zyklus‘ “überschüssige” Embryonen mit einer guten Morphologie und Entwicklung nicht transferiert werden. Was geschieht also mit diesen Embryonen? Hierfür gibt es mehrere Optionen:

  • Ihre Aufbewahrung für die eigene Verwendung in Zukunft, entweder um sie in einem neuen Zyklus zu nutzen, falls der aktuelle nicht erfolgreich ist, oder aber später, falls gewünscht wird, eine erneute Schwangerschaft herbeizuführen.
  • Ihre Spende an andere Paare
  • Ihre Spende für Forschungszwecke
  • Beendigung der Aufbewahrung

Der späteste Zeitpunkt, an dem die Kryokonservierung von Embryonen in einer Klinik für künstliche Befruchtung erlaubt ist, ist das Ende des fruchtbaren Alters der Frau, das in Spanien einvernehmlich bei 50 Jahren liegt, oder aber der Patientin wird von einer Schwangerschaft abgeraten.

Vor Beginn einer Behandlung der In-vitro-Fertilisation ist es wichtig, dass die Patientinnen die Möglichkeit kennen, dass diese überschüssigen Embryonen entstehen können, damit sie eine Entscheidung über deren möglichen Verwendungszweck treffen. Falls die Patienten zudem aus verschiedenen Gründen nicht wünschen, dass überschüssige Embryonen entstehen, ergreift das ärztliche Team Präventivmaßnahmen, um deren Entstehung einzuschränken.

Sobald das Zentrum detailliert die verschiedenen Optionen für die Embryonen überschüssige erklärt hat, muss die Frau oder das Paar eine informierte Einwilligung unterzeichnen, mit der die gewählte Verwendung genehmigt wird, und falls beschlossen wird, sie zur eigenen Nutzung aufzubewahren, können sie ihren Wunsch bei jeder Erneuerung der Einwilligung bestätigen oder ändern.

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