Erlaubt das spanische Recht Frauen ohne Partner, sich Techniken der künstlichen Befruchtung zu unterziehen?
Die Frau ohne Partner hat unbegrenzten Zugang zu den Techniken der künstlichen Befruchtung, sofern sie volljährig ist, sich nach Urteil des Ärzteteams einer guten psychophysischen Gesundheit erfreut, und die entsprechende Zustimmung nach Information über die durchzuführende Reproduktionstechnik unterschreibt. Hier finden Sie nähere Informationen über Alleinerziehende Mutterschaft auf eigenen Wunsch