Gibt es viele Unterschiede in der Gesetzgebung der einzelnen Länder bezüglich der künstlichen Befruchtung?
Die derzeitige spanische Gesetzgebung, das GESETZ 14/2006 vom 26. Mai über Techniken der künstlichen Befruchtung beim Menschen, sieht die vollkommene Anonymität der Spender von Gameten vor, so dass deren Identität niemals offengelegt wird. Die Spende wird als altruistischer Akt verstanden, bei dem auf jede Art von Anspruch bezüglich der Vaterschaft verzichtet wird.
Außerdem besagt der Gesetzestext auch, dass das Kind, das nach Reproduktionsbehandlungen mit gespendeten Gameten (Samen von Spendern, Eizellspende, Embryonenspende) geboren wird, unter allen rechtlichen Gesichtspunkten als Kind des Paares eingetragen wird, das sich der Behandlung unterzogen hat.
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Die derzeitige spanische Gesetzgebung gestattet Ihnen die Durchführung von Reproduktionsbehandlungen , die in vielen anderen Ländern nicht vorgenommen werden können. Die wichtigsten davon sind:
Vergleichende Tabelle der europäischen Gesetzgebung zur künstlichen Befruchtung |
||||
Behandlung / Land |
PID |
Auswahl des Geschlechts |
Suche zur Auswahl der Embryonen |
Therapeutisches Klonen |
Frankreich |
Ja |
Nein |
– |
Nein |
Deutschland |
Nein |
Nein |
– |
Nein |
Österreich |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Italien |
Ja |
– |
– |
Nein |
England |
Ja |
– |
Ja |
Ja |
Spanien |
Ja |
Ja * |
Ja |
Nein |
*Nur im Falle von geschlechtlich bedingten Erbkrankheiten
Behandlung / Land |
Embryonenspende |
Samenspende |
Eizellspende |
Behandlung bei Ledigen |
Frankreich |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Deutschland |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Österreich |
Nein |
– |
Nein |
Nein |
Italien |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
England |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Spanien |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Unsere umfassenden Erfahrungen bei diesen Behandlungen erlaubt es Ihnen, auf ausgezeichnete Ergebnisse zu zählen.