Kann man die Identität der Eizellen- oder Embryonenspenderin erfahren?
Das Gesetz 14/2006 beschreibt die Anonymität des Spenders /der Spenderin und der Empfängerin, denen die Vertraulichkeit über ihre Identität garantiert wird. So haben die Spender/innen nicht das Recht, die Identität des geborenen Kindes zu erfahren. Es gibt auch keine Möglichkeit, dass das durch diese Techniken geborene Kind die Identität des Spenders /der Spenderin erfährt.
Trotzdem können wir, für eine korrekte Fortsetzung der Schwangerschaft, relevante Gesundheitsdaten wie das Alter des Spenders /der Spenderin erfahren.