Was passiert wenn wir uns am Ende entscheiden die eingefrorenen Embryonen nicht zu verwenden?
Das Spanische Recht spezifiziert vier mögliche Verwendung für eingefrorenen Embryonen:
a) Seine Verwendung durch den Patienten selbst.
b) Die Spende an andere Paare zu Fortpflanzungszwecken.
c) Die Spende zu Forschungszwecken
d) Die Beendigung seiner Konservierung ohne weiterer Verwendung, wenn die Patientin ihren reproduktiven Lebensabschnitt beendet hat, Zeitraum bis um die 50 Jahre.
Die Paare müssen alle zwei Jahre Ihre Entscheidung erneuern was sie mit ihren Embryonen machen wollen. Wenn Sie nicht auf den Eigenbedarf behalten wollen können sie eine der anderen Optionen wählen. Wenn nach zwei Versuchen den Patienten zu kontaktieren über einen Zeitraum von fünf Jahren und es keine Antwort gibt, erwägen wir das er es ignoriert hat und dem Zentrum zur Verfügung zu stellen.