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Spanische Gesetzgebung der künstlichen Befruchtung

Das aktuelle spanische Gesetz 14/2006, war ein wissenschaftlicher und technischer Fortschritt gegenüber anderen Gesetzen unserer Umwelt, und ist bis heute Referenz sowohl für die Techniken die regulieren, sowie für die Anwender oder Empfänger derselben.

Jede Frau über 18 Jahre und im Besitz voller Handlungsfähigkeit, kann Empfängerin werden oder Anwender der durch das Gesetz vorgesehenen Technik, unabhängig ihres Familienstandes oder sexueller Neigung. Deshalb haben Zugriff auf diese Reproduktionstechniken, ledige Frauen,  heterosexuellen und homosexuellen Ehen,  und Heterosexuellen Lebensgefährten. Und was noch wichtiger ist, erlaubt den Zugriff auf diese Techniken nicht nur bei Unfruchtbarkeit, sondern ermöglicht auch die Lebensplanung, wie die Wahl der Alleinerziehenden, oder Verschiebung der Mutterschaft mit eigenen Eizellen des Patienten durch die Technik der Eizelleneinfrierung.

laden sie hier das Gesetz herunter Ley 14/2006  (Dieser Link führt zur aktuellen Sektion)

Im Anschluss wird eine Vergleichende Tabelle der europäischen Gesetzgebungen zu den assistierten Fortpflanzungstechniken der wichtigsten Europäischen Länder aufgeführt:

Europäischen Rechtsvorschriften über die assistierte Reproduktion Behandlung alleinstehender Frauen Samenspende  Eizellspende Anonymität des Spenders Präimplantationsdiagnostik Embryoadoption Befruchtung post mortem Geschlechts Auswahl
FRANKREICH ja ja ja ja ja ja nein nein
DEUTSCHLAND ja ja nein nein nein nein nein nein
ITALIEN nein ja ja ja ja nein nein nein
ENGLAND ja ja ja nein ja ja nein ja*
SPANIEN ja ja ja Yes ja ja ja ja*
SCHWEIZ nein ja No nein ja nein nein nein
IRLAND ja ja ja nein ja ja Nicht reguliert nein
HOLLAND ja ja ja ja ja ja ja nein
NORWEGEN ja ja ja nein ja** nein ja nein
DÄNEMARK ja ja ja nein ja*** ja nein nein

* Nur wenn Erbkrankheiten in Zusammenhang mit dem Geschlecht vorliegen.

** PGT-M; Nur im Falle der Zustimmung durch ärztliches Komitee / PGT-A: Nein

*** PGT-A; Nur im Falle der Zustimmung durch ärztliches Komitee

Die Bedingungen für den Zugriff auf diese Techniken, verlangt das Gesetz nur  zusätzlich zu der Volljährigkeit der Nutzer, das die Möglichkeit eines angemessenes Erfolg für die vorgeschlagene Behandlung gegeben ist, dass es keine ernste Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau oder die mögliche Nachkommenschaft besteht. Der freien und bewussten Akzeptierung der Frau durch die Unterschrift der Einverständniserklärung.

Es ist wichtig ausdrücklich zu betonen, das spanische Gesetz untersagt ausdrücklich Schwangerschaft durch Leihmütter, da die Zugehörigkeit durch Geburt bestimmt wird. Was durch das gesetzlich regulierte Techniken sind, im Gegensatz zu anderen Ländern, deren Gesetzgebung strenger sind, umfasst sowohl die Spende von Gameten, Eizellen und Sperma. In diesem Zusammenhang weisen wir auf zwei wesentliche Aspekte hin:

BEHANDLUNGEN MIT GAMETE SPENDE :

Erstens, die Spende ist anonym, so dass die Empfängerin und das daraus geboren Kind berechtigt sind generelle  Information über den Spender zu erhalten ohne ihre Identität preiszugeben.

Zweitens, die Wahl des Spenders kann nur durch das Ärzteteam durchgeführt werden der die Technik anwendet, unter keinen Umstand wird der Spender auf persönlichen Wunsch der Empfängerin ausgewählt. Es ist schon richtig dass wir uns im instituto Bernabeu versuchen soweit als möglich Ähnlichkeiten auszuwählen.

TECHNIK ROPA :

Heutzutage, obwohl diese Technik nicht im Gesetz vorgesehen ist, ist es möglich auf die Technik ROPA oder empfang von Eizellen des Partner Zugriff zu haben, die es ermöglicht zwei Frauen in einer Ehe sich an der Behandlung und Schwangerschaft zu beteiligen. Eine stellt die Eizellen die mit samen eines Spenders befruchtet wird, die andere empfängt das Embryo und trägt die Schwangerschaft aus. Es gibt eine genetische Mutter und eine austragende Mutter nachdem beide Ihr Einverständnis gegeben haben. Hierzu erlaubt das spanische Gesetz Zeit 2007, die Doppel Mutterschaft im Standesamt einzutragen, vorausgesetzt das es eine Homosexuelle Ehe. Somit sind  Kinder einer ROPA Behandlung die in Spanien geboren werden, Kinder von zwei Müttern aus.

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